Das Dikasterium für die Institute des gottgeweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens besteht aus fünf Sektionen.
Sektion I: Promotion und Formation
E-Mail: ufficioformazione@vitaconsacrata.va
Die erste Sektion, das Ufficio Primo, fördert alle Formen des geweihten Lebens und insbesondere das Leben und die Aktivitäten der einzelnen Ordensinstitute und der Gesellschaften des apostolischen Lebens und ihrer Vereinigungen oder Konferenzen auf internationaler, kontinentaler und nationaler Ebene.
Es fördert und unterstützt Vorschläge und Initiativen, die nach der Lehre über das Ordensleben des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Lehramtes zur Fülle des geweihten Lebens in der Kirche beitragen.
Unter Berücksichtigung der verschiedenen kulturellen Eigenarten begleitet diese Abteilung die Aktivitäten der nationalen und kontinentalen Konferenzen der höheren Oberen. Sie prüft die Normen und Fragen bezüglich der Errichtung und Aufhebung der Konferenzen: Sie bereitet die Ad-limina-Besuche vor und informiert die neuernanntem Nuntien über das Ordensleben in ihrem Bereich.
Sie koordiniert die Versammlungen des "Rats der 16" und fördert andere Studiensitzungen oder andere internationale Treffen.
Diese Abteilung kümmert sich um die Herausgabe der Sequela Christi, der Zeitschrift des Dikasteriums, und um die Organisation des Studium, die interdisziplinäre Ausbildungsschulung bzgl. des Lehramtes über das geweihte Leben und des Ordensrechts.
Sektion II: Monastisches Leben
E-Mail: vitamonastica@vitaconsacrata.va
Die zweite Sektion, das Ufficio Secondo, befasst sich mit dem monastischen Leben gemäß seiner eigenen Gesetzgebung. Sie ist zuständig für die Gründung, Errichtung, Verlegung, Zusammenlegung (Fusion) und Aufhebung von Klöstern.
Sie begleitet die Ausbildung, das Leben und die Leitung der Klöster und prüft und genehmigt Konstitutionen und Statuten. Sie kümmert sich um die Behandlung von Dispensen von den Normen der Konstitutionen und Anträge auf Vorverlegung oder Verlängerung des Noviziats oder der zeitlichen Profess und ähnliches.
Sie ist auch zuständig für die Errichtung, den Zusammenschluss und die Aufhebung von Vereinigungen, Konferenzen und Föderationen von Klöstern, auch um die Einheit und Zusammenarbeit zwischen Gemeinschaften, die ähnliche Zielsetzung, Charisma und Apostolat haben, zu fördern. Sie begleitet das Leben und die Aktivitäten dieser Zusammenschlüsse, indem sie Ordensassistenten ernennt und sich dafür einsetzt, dass das kontemplative Leben in jedem Kloster gefördert wird.
Sektion III: Ordentliche Verwaltung, Leben und Apostolat
E-Mail: governoistituti@vitaconsacrata.va
Die dritte Sektion, das Ufficio Terzo, beaufsichtigt die Ausbildung, das Leben, die Leitung und das Apostolat der Ordensinstitute und Gesellschaften des apostolischen Lebens durch regelmäßige Berichte, Kapitelentscheidungen und andere Informationen, die dem Dikasterium übermittelt werden. Sie approbiert die Konstitutionen und deren Änderungen gemäß dem Prozedere des Dikasteriums und kümmert sich um Anträge für eventuelle Ausnahmen und Dispensen.
Sie ist zuständig für die Verwaltung der zeitlichen Güter und andere Handlungen, die ein Eingreifen des Apostolischen Stuhls in wirtschaftlichen Angelegenheiten erfordern. Diese Zuständigkeit erstreckt sich auf Vereinigungen, Föderationen, Konföderationen und Konferenzen der höheren Oberen.
Sektion IV: Disziplinarmaßnahmen
E-Mail: disciplina@vitaconsacrata.va
Die vierte Sektion, das Ufficio Quarto, befasst sich mit außerordentlichen Maßnahmen der Leitung, insbesondere mit der Ernennung von Assistenten, Apostolischen Visitatoren und Päpstlichen Kommissaren aufgrund von Problemen bei der Leitung von Ordensinstituten und Gesellschaften des apostolischen Lebens
Sie ist zuständig für Anträge auf Verlängerung der Abwesenheit über ein Jahr oder der Exklaustration über fünf Jahre hinaus, ferner mit Disziplinar- und Strafmaßnahmen für Mitglieder von Ordensinstituten und Gesellschaften des apostolischen Lebens. Sie gewährt gnadenhalber Austrittsindulte, Dispensen von Normen des Eigenrechts oder vom universalen Kirchenrecht, die jedoch dem Heiligen Vater zur Entscheidung vorzulegen sind. Es prüft die Rechtmäßigkeit der Anträge auf Exklaustration und andere Sachverhalte.
Sektion V: Genehmigung und Anordnung für Ordensinstituten oder Gesellschaften des apostolischen Lebens -Neue Formen - Säkularinstitute - Ordo Virginum- Eremitisches Leben
E-Mail: approvazioneistituti@vitaconsacrata.va
istitutisecolari@vitaconsacrata.va
ordovirginum@vitaconsacrata.va
Die fünfte Sektion, das Ufficio Quinto, ist zuständig für die Erteilung der Genehmigung zur Errichtung von Instituten des geweihten Lebens (Ordensinstitute, Säkularinstitute) und Gesellschaften des apostolischen Lebens diözesanen und päpstlichen Rechts.
Sie ist zuständig für die Zulassung und Regelung neuer Formen des gottgeweihten Lebens und genehmigt Anträge auf Errichtung öffentlicher Vereinigungen von Gläubigen, die sich auf dem Weg zu einem Institut des gottgeweihten Lebens oder zu einer Gesellschaft des apostolischen Lebens befinden.
Sie ist zuständig für die Errichtung und Aufhebung einer Föderation oder Konföderation sowie für den Zusammenschluss, die Vereinigung, die Fusion und die Aufhebung aller Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens.
Diese Abteilung begleitet die Ausbildung, das Leben, die Leitung und das Apostolat der Säkularinstitute anhand der regelmäßigen Berichte, der Akten der Generalversammlungen und anderer Informationen, die dem Dikasterium übermittelt werden. Es genehmigt Konstitutionen oder ihre Änderung gemäß dem Verfahren des Dikasteriums und erledigt alle Anträge auf eventuelle Ausnahmen und Dispensen.
Neben der Aufsichtspflicht der Diözesanbischöfen kümmert sie sich um den Ordo virginum und die Eremiten. Schließlich ist sie zuständig für die Dritten Orden oder Vereinigungen von Gläubigen, die am Charisma eines Instituts des gottgeweihten Lebens teilnehmen.