Wir möchten Sie darüber informieren, dass gemäß Artikel 18 der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium während der Sedisvakanz die Leiter der Kurieninstitutionen und ihre jeweiligen Amtsträger von ihren Ämtern entbunden sind. Davon ausgenommen sind unter anderem der Generalpönitentiar und der Almosenier Seiner Heiligkeit, die bis zur Wahl eines neuen Papstes dem Kardinalskollegium unterstehen.
Infolge dieser Regelung sind sowohl die Präfektin als auch der Pro-Präfekt aus ihren Ämtern ausgeschieden. Daher übernimmt die Untersekretärin, Sr. Carmen Ros Nortes, N.S.C., die ordentliche Leitung des Dikasteriums für die Institute geweihten Lebens und die Gesellschaften apostolischen Lebens, bis der gewählte Papst eine anders verfügt.