Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel

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Am 1. Juli 2020 gab das Dikasterium für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens in Anbetracht der zu diesem Zeitpunkt herrschenden gesundheitlichen Notlage ein Rundschreiben heraus, in dem es ankündigte, dass der Heilige Vater die „außerordentliche Befugnis“ erteile, in Einzelfällen, die dem Dikasterium zur Beurteilung vorgelegt werden, von den cann. 127 und 166 abzuweichen, die die Möglichkeit des Einsatzes von elektronischen Kommunikationsmitteln in Bezug auf die Sitzungen des Rates des Oberen vorsehen.

Am 19. März 2023 gab das Dikasterium ein neues Rundschreiben heraus, in dem die Erfahrungen der letzten drei Jahre zusammengefasst wurden. Es heißt darin: „Der Einsatz dieser Informationstechnologien hat sich als wertvolle Unterstützung für die Leitung erwiesen. Es ist eine Erfahrung, die für die Zukunft genutzt werden sollte, wobei wir uns der Notwendigkeit einer angemessenen diesbezüglichen Ausbildung und der Verantwortung, die ein solcher Einsatz mit sich bringt, bewusst sind.“

Lesen Sie den Text des Rundschreibens 

16. Juni 2023